Ganzheitliche elektrobiologische Beratung und Massnahmen zur Elektrosmog-Reduktion
Elektrosmog im Unternehmen kann durch elektrische, magnetische und hochfrequente Felder entstehen – etwa durch Elektroinstallationen, technische Anlagen, WLAN, Mobilfunk, Trafonähe, Photovoltaik, Maschinen oder Gebäudetechnik. MPA begleitet Unternehmen von der Analyse über die Elektrosmog-Messung bis zur Planung, Umsetzung und Kontrolle konkreter Massnahmen.
Unser Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte und technisch umsetzbare Strategien zur Reduktion von Elektrosmog in Unternehmensumgebungen zu entwickeln. Dies dient dem Schutz vor potenziellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und unterstützt die Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
Technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder können auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden sowie der Kunden beeinflussen und die Einhaltung arbeitsrechtlicher sowie baubiologischer Standards erschweren. Daher begleiten wir Unternehmen von der initialen Analyse über die Massnahmenplanung bis hin zur finalen Umsetzung und Qualitätssicherung.
Die Schweizer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) definiert verbindliche Grenzwerte für ortsfeste Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Mobilfunksender und Rundfunkanlagen. Diese Regelungen basieren auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes und berücksichtigen technische, betriebliche und wirtschaftliche Faktoren. Dabei wird zwischen Immissionsgrenzwerten, die allgemein einzuhalten sind, und Anlagegrenzwerten, die als Vorsorgemassnahme an sensiblen Orten (Orte mit empfindlichem Nutzen, OMEN) gelten, unterschieden. Eine normgerechte Umsetzung ist essenziell für den rechtlichen Schutz von Unternehmen und Mitarbeitenden.
Für eine weitergehende Reduktion von Elektrosmog können zusätzlich die strengen elektrobiologischen Richtwerte der MPA angewendet werden. Dies ermöglicht eine noch gezieltere Minimierung elektromagnetischer Belastungen und bietet optimierte Lösungen für sensible Arbeits- und Wohnbereiche. Die Umsetzung erfolgt primär nach den Vorgaben der NISV und USG Art. 1 und kann durch spezifische elektrobiologische Grenzwerte ergänzt werden.
Schritt 1: Strategische Planung & Bedürfnisabklärung mit einem Beratungsgespräch
Unser Ziel ist die Erfassung elektromagnetischer Belastungen, um daraus gezielte Schutzmassnahmen abzuleiten und eine fundierte Datenbasis zur gezielten Minimierung dieser Belastungen zu schaffen.
2. Schritt: Elektrosmog-Messung & Analyse
Wir erheben sorgfältig die Ist-Situation und leiten daraus auf wissenschaftlicher Basis gezielte Massnahmen ab, die optimal auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind.
Kommentar: Eine detaillierte Messung bildet die Grundlage für nachfolgende Massnahmen. In besonderen Fällen, beispielsweise bei Hochspannungsleitungen oder Bahnstromanlagen, kann eine längerfristig Messung (z.B. 24h) erforderlich sein.
Schritt 3: Erstellung eines strukturierten Massnahmenplans
Wir entwickeln für Sie einen umfassenden Massnahmenkatalog, der technische, wirtschaftliche und regulatorische Aspekte gleichermassen berücksichtigt und so eine ganzheitliche Lösung ermöglicht.
Schritt 4: Umsetzung & Baubegleitung Elektrobiologie
Wir gewährleisten die fachgerechte Umsetzung aller definierten Massnahmen, um die angestrebten Schutzziele vollständig zu erreichen und nachhaltige Ergebnisse zu sichern.
Schritt 5: Endabnahme & Qualitätsprüfung
Wir stellen durch systematische Kontrollen sicher, dass alle technischen, regulatorischen und elektrobiologischen Vorgaben eingehalten werden und Ihr Projekt den höchsten Qualitätsstandards entspricht.
Mit unserer wissenschaftlich fundierten und praxisnahen Expertise unterstützen wir Unternehmen und Institutionen bei der Implementierung elektrobiologischer Schutzmassnahmen und der nachhaltigen Minimierung von Elektrosmog
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