Seit Anfang 2022 sind verschiedene Verordnungen in Kraft getreten, die einerseits die neue Technologie der adaptiven Antennen bewilligt und ihnen auch mehr Sendeleistung zubilligt. Adaptive Antennen als Bestandteil der neuen 5G Technologie sind Antennen, die abhängig vom Benutzer zielgerichtet den Strahl dorthin lenkt, woher die Anforderung nach Daten kam. Dabei kann sich dieser auch im Feld bewegen und der Strahl folgt ihm.

Selbstverständlich sind dazu mehrere, teilweise sehr aufwändige Mechanismen und Algorithmen notwendig, welche die neue Technik noch überladener wie bisher machten. Heute erscheint dazu die Situation zwischen Betreiber, Politik, Nutzer und Bürger bis zu Verschwörungstheorien festgefahren. Darüber hinaus fordern Politiker, dass noch mehr Sendeleistung den Betreibern zugesprochen werde und die Betreiber machen ihrerseits Druck auf die Ämter, endlich die neuen Antennen und Standorte freizugeben. Auch erhielten die Betreiber durch eine Anpassung der NISV-Verordnung [1] die Hoheit über den Innenraum, so dass sie befugt werden, in jedem Wohnraum einen 4G und/oder 5G Sender/Empfänger zu installieren.

Aus unserer Sicht wurde in den vergangenen Monaten den Betreibern alle Forderungen erfüllt, ohne dass diese einlenken und auf ein Miteinander hinarbeiten. Es zeigte sich in neueren Studien [2] und [3], dass die Erhöhung der Sendeleistung die Übertragungsqualität reduziert und der geschlossene Wohnraum durch Kabel (Glasfaser) versorgt werden sollten. Neu steigt die Belastung von 5G Nutzern um das Zehnfache durch sein eigenes Mobilfunkgerät. Der Nicht-Nutzer, welcher sich in der Nähe befindet, bekommt natürlich ebenso ein Vielfaches ab.

In vielen Berichten und Meldungen wird auf die Belastung durch das eigene Mobilfunkgerät hingewiesen.

Gemäss unseren Betrachtungen ist dieser wichtige Punkt durchaus erwähnenswert und korrekt: Je näher sich das sendende Gerät befindet, umso höher wird die Belastung! Eigene Messungen zeigen diesen wichtigen Hintergrund. Darum plädiert auch MPA Elektrobiologie AG darauf, Innenräume frei von Funkwellen zu halten und das eigene Gerät nicht direkt auf sich zu tragen, bei Gesprächen das Gerät nicht am Kopf zu halten und regelmässig alle unnötigen Verbindungen zu deaktivieren – siehe Messwerte in der Fussnote [a].

Wir verweisen auf einen weiteren Umstand: Das Verhalten des Funkstrahls im Gelände muss man sich wie eine Keule vorstellen, die mit unglaublicher Geschwindigkeit im Millisekunden Takt an einem vorbeihuscht, oder kurz bei einem stehen bleibt – alles unter hohen Sendeleistungen. Es gibt bis heute keine Untersuchungen, die dieses Verhalten am Menschen untersuchte. Bei Radarsignalen gibt es sehr deutliche Vorschriften, deren Strahlen ähnlich in der Gegend herumdrehen.

Für die Kunden von MPA Elektrobiologie AG
Für die Kunden von MPA Elektrobiologie AG wirkt sich die neue Technologie nur dann auf bestehende Abschirmmassnahmen aus, falls die gesetzlichen Grenzwerte noch weiter erhöht würden. Bestehende umgesetzte Abschirmmassnahmen sind nach wie vor wirksam.

Die Technologie-Vorteile
Wie früher erwartet wurde, wird trotzdem die Sendeleistung der adaptiven Antennen den kürzeren Reichweiten angepasst. Die höheren Betriebsfrequenzen im Bereich von 3.5 GHz bis 3.8 GHz garantieren jedoch deutlich kürzere Übertragungszeiten.

Die Technologie-Nachteile
5G erfordert vollständig neue Geräte, um deren Vorteile nutzen zu können. Mit den neuen, höheren Übertragungsfrequenzen dämpfen viele Materialien die Sendeleistung und Ausbreitung. Es werden vor allem in den Städtischen Gebieten viele, zusätzliche Antennenstandorte notwendig, um die heutigen Reichweiten zu erhalten.

Was wir den Kunden von MPA Elektrobiologie AG empfehlen
Je mehr die Frequenzbänder für Funkübertragungen genutzt werden, umso grösser wird die allgemeine Strahlenbelastung. Es sind Zahlenwerte bekannt, die, wenn sie überschritten werden, vermehrt zu Schlaflosigkeit und den daraus folgenden Krankheiten führen können. Diese Zahlengrenzwerte reduzieren sich mit dem Alter. (siehe unser Blog zu Schlafstörungen im Alter). So empfehlen wir 5G Dienste am Mobilfunkgerät zu deaktivieren und in den Innenräumen die Verbindungen ins Internet ausschliesslich über Kabel (Glasfaser, LAN, USB-C, …) auszuführen. Dies ist selbst für das Mobilfunkgerät möglich, es ans LAN anzuschliessen (siehe unser Blog zu Tipps & Empfehlungen zum strahlungsarmen Umgang mit Smartphones und Tablets oder WLAN-Ersatz mit Kabel – aber genial und strahlungsfrei).

Fazit

Vorteile

+ Hohe Datenraten (etwa das zehnfache zu 4G) reduzieren die gemittelte Funkbelastung
+ Die bestehenden Abschirmmassnahmen schützen auch bei den 5G Frequenzen
+ Ein geschlossener Lebensraum wie in einer Wohnung, einem Auto oder Zugswagon kann frei von Funk gehalten werden; solange selbst keine Funkgeräte darin betrieben werden

Nachteile

Viele Geräte müssen ersetzt werden
Neue Mobilfunkantennen werden benötigt
Starke Zunahme der Funkbelastungen, falls innerhalb geschlossener Lebensräume weiterhin Funkbasierte Übertragungen verwendet werden
Allgemein findet so oder so eine Erhöhung der Strahlungsleistung statt, da immer weitere Frequenzbänder als Funkkanäle zur Verfügung gestellt werden
Es sind keine Kenntnisse vorhanden, wie sich das Hautorgan von Mensch und Tier bei diesen hohen Frequenzen verhält
Die schnelle Bewegung der Sendekeule und ihren Einfluss auf Mensch und Tier war bis heute nie Thema wissenschaftlicher Arbeiten noch sind deren Auswirkungen bekannt

Fussnoten

[a] Ein Mobilfunkgerät kann mit den erlaubten 2 Watt Sendeleistung bis 200 V/m erzeugen, falls es direkt auf dem Körper getragen wird. Ein WLAN-Router erzeugt problemlos unter 1 m Abstand ein elektromagnetisches Wechselfeld von 50 V/m. Der gesetzliche Grenzwert für festinstallierte Anlagen liegt bei 6 V/m an einem OMEN (Ort mit empfindlicher Nutzung = Wohnraum / Arbeitsplatz)

 

Quellenangaben

[1] „Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)“, Gesetzgebung Systematische Sammlung, SR-Nummer 814.710. Stand 1. Januar 2022, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/38/de oder direkt zur Verordnung https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2000/38/20220101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2000-38-20220101-de-pdf-a.pdf

[2] Sven Kuehn; Serge Pfeifer; Niels Kuster: „Total local dose in hypothetical 5G mobile networks for varied topologies and user scenarios“, Applied Sciences 10(17), https://doi.org/10.3390/app10175971, 2020-09-01

[3] German Castellanos, Simon De Ghesellea, Margot Deruycka, Luc Martensa, Niels Kuster, Wout Josepha and Sven Kuehn: „Multi-objective optimisation of human exposure for various of 5G network topologies in Switzerland“, SSRN, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.4106298, 2022-05-11

Dr. Rainer Sigg, 18.10.2022